Gesetze / Konditormeisterverordnung
KondMstrV§ 1 Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung
Stand: 10.06.2019
Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Konditoren-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
1.
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten (Teil I),
2.
die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
3.
die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
4.
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 KondMstrV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BAG, 24.09.2003 – 10 AZR 14/03Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.